In der Rechtssache C-440/23 hat der EuGH entschieden, dass das deutsche Verbot von Online-Casinospielen mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar war, Verträge mit Malta-Anbietern nichtig sein können und die Rückforderung von Verlusten kein Rechtsmissbrauch ist.
Vorgelegt hatte ein maltesisches Gericht; ein deutscher Spieler hatte zwischen Juni 2019 und Juli 2021 bei zwei Malta-Lizenznehmern gespielt. Die Kernsätze: Die maltesische Lizenz schützt deutsche Verbraucher nicht ausreichend, der Systemwechsel 2021 ändert nichts für die Zeit davor, die Nichtigkeit der Verträge ist die notwendige Folge des Verbots.
Als Folge hat der BGH das Verfahren I ZR 216/25 zur Leitentscheidung bestimmt, am 17. September 2026 verhandelt und verkündet am 28. Januar 2027. Was davon bei Curaçao-Casinos ankommt.