„Bill 55“ hat 2023 Artikel 56A in den maltesischen Gaming Act eingefügt: Maltesische Gerichte dürfen ausländische Urteile gegen Anbieter mit MGA-Lizenz nicht anerkennen, wenn das Angebot nach maltesischem Recht erlaubt war.
Das Gesetz ist die Antwort Maltas auf tausende Rückforderungsklagen deutscher und österreichischer Spieler. Es blockiert die Vollstreckung in Malta, nicht den Anspruch: Der EuGH hat im April 2026 (C-440/23) bestätigt, dass Verluste bei Malta-Anbietern rückforderbar sind, und im Mai 2026 (C-198/24, „Mr Green“) erlaubt, Konten solcher Anbieter in anderen EU-Staaten vorläufig zu pfänden. Über die Vereinbarkeit von Artikel 56A mit EU-Recht entscheidet der EuGH am 19. November 2026 (C-683/24); die EU-Kommission führt seit Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren.
Für Casinos ohne OASIS mit Curaçao- oder Anjouan-Lizenz ist Bill 55 irrelevant — dort gibt es ohnehin kein Vollstreckungsabkommen.